Tipps für Immobilienmakler
Maklervertrag - neues Verbraucherrecht zur Widerrufsbelehrung und Informationspflicht
Am 13.06.2014 tritt das "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung" in Kraft.
Das neue Verbraucherrecht wird im BGB in dem §312b und §312c durch Neufassung umgesetzt.
Bei Maklerverträgen die aufgrund eines Kontaktes per Internet, Telefon, Post oder Email zustande kommen (sogenannte Fernabsatzverträge), müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher über das 14-tägige Widerrufsrecht in Textform belehrt werden.
Gleiches gilt bei Verträgen die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden.
Die von IMMOFUX eingesetzte Widerrufsbelehrung finden Sie hier
www.immofux-deutschland.de/widerrufsbelehrung/
Bei Kontaktanfragen über das IMMOFUX Portalsystem müssen die Interessenten bestätigen, dass sie diese Widerrufsbelehrung gelesen haben.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Widerrufsbelehrung. Sollte die Verbraucherin oder der Verbraucher nicht oder falsch belehrt worden sein, beträgt die Widerrufsfrist 1 Jahr und 14 Tage.
Sinnvoll kann auch die Vereinbarung eines Aufwendungsersatzes sein, sollte der Widerruf innerhalb der 14 Tage erfolgen. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher die Zustimmung zur sofortigen Ausführung der Maklertätigkeit erteilt hat.
Zur Sicherungen Ihrer Maklercourtage raten wir Ihnen, Ihre Maklerverträge und Ihren Exposeversand entsprechend anzupassen und mit anwaltlicher Hilfe rechtssichere Widerrufsbelehrungen zu integrieren!