Vor den Toren Flensburgs: Großes Baugrundstück in Wees zu verkaufen! OTTO STÖBEN GmbH



Sonstige Kosten
keine Käuferprovision

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OTTO STÖBEN GmbH
Inh. GF Patrick Stöben
Herr Patrick Stöben
Schülperbaum 31
24103 Kiel

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Objektkennung
IF1164829
21827
OSI 21827
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Vor den Toren Flensburgs: Großes Baugrundstück in Wees zu verkaufen! OTTO STÖBEN GmbH
Grundstück in 24999 Wees
Makler nd0431664030, Objektkennung IF1164829

Kaufpreis 349.000,00 €
Grundstück 1.559,00m²

Dieses Angebot ist auf den folgenden Themenportalen veröffentlicht: immogrund.net

Lage

Die Gemeinde Wees mit etwa 2300 Einwohnern grenzt an den Nordosten der Stadt Flensburg in Schleswig-Holstein. Der zum Amt Langballig gehörende, staatlich anerkannte Erholungsort liegt verkehrsgünstig an der Bundesstraße B199, die von Flensburg nach Kappeln führt. Die lebendige Gemeinde bietet gleichzeitig ein natürliches Umfeld mit landwirtschaftlichen Betrieben und weitläufigen Waldgebieten im Norden und Nordosten als auch einen städtischen, modernen Ortskern mit jungen Wohnsiedlungen, einem Einkaufszentrum und zwei Industriegebieten, in denen alle Anbieter des täglichen Bedarfs, wie Supermarkt, Bäckerei, Apotheke usw., zu finden sind. Ein Kindergarten kann in Wees fußläufig besucht werden- eine Grundschule und die nächste weiterführende Schule, zu der es auch eine Busverbindung von Wees aus gibt, befindet sich in etwa 2 bzw. 4 km Entfernung in Flensburg-Engelsby. Geprägt von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhausbebauung sowie der Mischung aus teils auch renovierten Alt- und Neubauten zeichnet sich derzeit in der Nachbarschaft ein Generationswechsel ab. Durch die Vielseitigkeit der Gemeinde und die Nähe zur größeren Stadt Flensburg hält die Lage unseres Baugrundstücks mit Blick auf ein gegenüber liegendes Feld somit zahlreiche attraktive Optionen bereit.

Ausstattung

Es liegt eine Baugenehmigung für den Bau eines Doppelhauses mit einer geplanten Wohnfläche von 243,64 m² (je Hälfte 121,83 m²) aus Juni 2023 vor. Dieses wurde auf einer Hälfte des Grundstücks projiziert.
Eine Rechtssicherheit zur Bebauung des Grundstücks kann nur durch eine Bauvoranfrage gewährleistet werden, da kein Bebauungsplan existiert. Rechtliche Grundlage für die Bebaubarkeit des Grundstücks ist der §34 BauGB, demnach ist sich an die nachbarschaftliche Bebauung und Nutzung anzupassen. Die nachbarschaftliche Bebauung ist durch Einfamilien-/ Doppel- und Reihenhausbebauung geprägt.

Das Grundstück ist derzeit mit einem Einfamilienhaus und einem ehemaligen Stallgebäude bebaut. Es bietet zwei Zuwegungen.

Sonstige Angaben

-Baugenehmigung für den Bau eines Doppelhauses auf einer Hälfte des Grundstücks liegt vor
-Teilverkauf des Grundstücks möglich
-zwei Zufahrten gegeben
-Glasfaser + Fernwärme liegen an der Straße
-Altbestand ohne Heizung

Pflichtangaben laut EnEV 2014

Es liegt kein Energieausweis vor.


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